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   VG München, 06.05.2013 - M 18 E 13.1883   

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VG München, 06.05.2013 - M 18 E 13.1883 (https://dejure.org/2013,12780)
VG München, Entscheidung vom 06.05.2013 - M 18 E 13.1883 (https://dejure.org/2013,12780)
VG München, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - M 18 E 13.1883 (https://dejure.org/2013,12780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2010 - 13 B 663/10

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus VG München, 06.05.2013 - M 18 E 13.1883
    § 16 Abs. 2 IfSG erlaubt damit zur Erfüllung der in § 16 Abs. 1 IfSG genannten Zwecke ausdrücklich auch einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung (so ausdrücklich auch OVG Münster, B.v. 6.7.2010 - 13 B 663/10 - juris Rn. 24).

    Insbesondere ist aus den Akten auch nichts dafür ersichtlich, dass aufgrund der hygienischen Zustände im Haus des Antragstellers dort Fliegen oder Maden oder sonstiges Ungeziefer in einem Umfang vorzufinden wären, der es nahelegte, dass durch diese Tiere Krankheiten auch auf Menschen außerhalb des Anwesens des Antragsstellers übertragen werden (vgl. OVG Münster, B.v. 6.7.2010 - 13 B 663/10 - juris Rn. 22; VG Arnsberg, B.v. 9.5.2008 - 3 L 336/08 - juris Rn. 7 u. 8).

  • VG Stuttgart, 19.08.2003 - 4 K 2818/03

    Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten; behördliche Maßnahmen bei

    Auszug aus VG München, 06.05.2013 - M 18 E 13.1883
    Dies entspricht dem Ziel der Regelung, übertragbare Krankheiten bereits im Vorfeld, also noch vor ihrem Ausbruch und ihrer Verbreitung, bekämpfen zu können (vgl. VG Stuttgart, B.v. 19.8.2003 - 4 K 2818/03 - juris Rn. 2; VG Köln, B.v. 11.7.2012 - 7 L 712/12 - juris Rn. 9).

    Jedoch müssen auch in diesem Fall hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer von der Annahme einer Gefahrenlage im Sinne von § 16 Abs. 1 IfSG ausgegangen werden kann (VG Stuttgart, B.v. 19.8.2003 - 4 K 2818/03 - juris Rn. 3).

  • VG Düsseldorf, 14.01.2009 - 5 K 6458/08

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Zugänglichmachung einer Wohnung zu

    Auszug aus VG München, 06.05.2013 - M 18 E 13.1883
    Denn der Antragsteller kann die mit Schreiben des Antragsgegners vom ... April 2013 angekündigte und bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag des Antragstellers aufgeschobene Wohnüberprüfung, deren Verhinderung er begehrt, allein dadurch abwehren, dass er den zur Wohnüberprüfung erscheinenden Vertretern des Antragsgegners den Zugang zu seinem Haus verweigert (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 14.1.2009 - 5 K 6458/08 - juris Rn. 2).

    § 16 Abs. 1 IfSG ermächtigt auch zu sog. Gefahrerforschungseingriffen, d.h. zu Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung, die dazu dienen abzuklären, ob die von § 16 Abs. 1 IfSG vorausgesetzte konkrete Gefahr (OVG Koblenz, U.v. 22.5.2001 - 6 A 12111/00 - NVwZ-RR 2002, 351) für den Einzelnen oder die Allgemeinheit tatsächlich besteht (VG Düsseldorf, U.v. 14.1.2009 - 5 K 6458/08 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus VG München, 06.05.2013 - M 18 E 13.1883
    Durch die Mitteilung der Absicht, beim Antragsteller eine Wohnüberprüfung durchzuführen, werden keine Rechte des Antragstellers begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt und die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung von Rechten wird auch nicht abgelehnt (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1988 - 9 C 54/87 - BVerwGE 79, 291).
  • VG Arnsberg, 09.05.2008 - 3 L 336/08

    Vermieter muss durch Mieter vermüllte Wohnung reinigen lassen

    Auszug aus VG München, 06.05.2013 - M 18 E 13.1883
    Insbesondere ist aus den Akten auch nichts dafür ersichtlich, dass aufgrund der hygienischen Zustände im Haus des Antragstellers dort Fliegen oder Maden oder sonstiges Ungeziefer in einem Umfang vorzufinden wären, der es nahelegte, dass durch diese Tiere Krankheiten auch auf Menschen außerhalb des Anwesens des Antragsstellers übertragen werden (vgl. OVG Münster, B.v. 6.7.2010 - 13 B 663/10 - juris Rn. 22; VG Arnsberg, B.v. 9.5.2008 - 3 L 336/08 - juris Rn. 7 u. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2001 - 6 A 12111/00

    Rechtmäßigkeit einer Verfügung über die Einstellung des Fütterns von Katzen im

    Auszug aus VG München, 06.05.2013 - M 18 E 13.1883
    § 16 Abs. 1 IfSG ermächtigt auch zu sog. Gefahrerforschungseingriffen, d.h. zu Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung, die dazu dienen abzuklären, ob die von § 16 Abs. 1 IfSG vorausgesetzte konkrete Gefahr (OVG Koblenz, U.v. 22.5.2001 - 6 A 12111/00 - NVwZ-RR 2002, 351) für den Einzelnen oder die Allgemeinheit tatsächlich besteht (VG Düsseldorf, U.v. 14.1.2009 - 5 K 6458/08 - juris Rn. 33).
  • VG Köln, 11.07.2012 - 7 L 712/12

    Prüfungsmaßstab in den Fällen gesetzlicher Vollzugsanordnung; Annahme einer

    Auszug aus VG München, 06.05.2013 - M 18 E 13.1883
    Dies entspricht dem Ziel der Regelung, übertragbare Krankheiten bereits im Vorfeld, also noch vor ihrem Ausbruch und ihrer Verbreitung, bekämpfen zu können (vgl. VG Stuttgart, B.v. 19.8.2003 - 4 K 2818/03 - juris Rn. 2; VG Köln, B.v. 11.7.2012 - 7 L 712/12 - juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 17.10.2016 - W 6 S 16.993

    Duldungsanordnung und Zwangsgeldandrohung betreffend die

    Denn es entspricht dem Ziel der Regelung, übertragbare Krankheiten bereits im Vorfeld, also noch vor Ausbruch und ihrer Verbreitung, bekämpfen zu können (vgl. VG München, B.v. 6.5.2013 - M 18 E 13.1883 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 20.10.2011 - 9 K 2215/10 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 4.1.2009 - 5 K 6458/08 - juris; OVG NRW, B.v. 4.11.2008 - 13 E 1290/08 - WuM 2008, 740).
  • VG Würzburg, 30.10.2013 - W 6 K 13.571

    Räumung eines Anwesens nach dem Infektionsschutzgesetz

    Denn es entspricht dem Ziel der Regelung, übertragbare Krankheiten bereits im Vorfeld, also noch vor Ausbruch und ihrer Verbreitung, bekämpfen zu können (vgl. VG München, B.v. 6.5.2013 - M 18 E 13.1883 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 20.10.2011 - 9 K 2215/10 - juris).
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